Schwerbehindertenausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Feststellung einer Behinderung wird in der Kreisverwaltung Kleve bearbeitet. In diesem Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht wird auch der Grad der Behinderung festgestellt (GdB). Die Entscheidung stützt sich auf das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX).
Wenn eine Behinderung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche).
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Menschen
- bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt
- und die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches (Bundesrepublik Deutschland) haben (§ 2 Abs. 2 SGB IX).
- Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Als Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch dient ein von der Kreisverwaltung ausgestellter Ausweis und nicht der Feststellungsbescheid.
Für bestimmte Menschen, die behindert, aber nicht schwerbehindert sind (Grad der Behinderung weniger als 50), gibt es Bescheinigungen, die von der Kreisverwaltung zur Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen ausgestellt werden (z.B. für einen Steuerfreibetrag).
Antrag online stellen und weitere Online-Angebote nutzen
Im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht stehen in Nordrhein-Westfalen verschiedene Online-Angebote zur Verfügung. Neben der Möglichkeit, den Schwerbehinderten-Antrag online zu stellen, können Antragsteller den Bearbeitungsstand ihres Antrags einsehen oder auch ein Passfoto elektronisch übermitteln. Die Online-Angebote sind unter der Web-Adresse www.sgbix-online.nrw.de abrufbar. Die Online-Angebote des Landes können Nutzern Behördengänge und damit Zeit ersparen.
Weitergehende Informationen zum Thema "Ausweis und Behinderung" erhalten Sie unter dem Link "Bezirksregierung Münster".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Kleve