Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Gemäß § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Menschen behindert, wenn sie eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können, die Beeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
    Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Menschen sind im Sinne des SGB IX, Teil 3, schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des Paragraph 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

    Schwerbehindertenausweis

    Zum Nachweis der Schwerbehinderung stellt das Amt für Soziales und Wohnen auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis aus. Hier sind der Grad der Behinderung und gegebenenfalls besondere Merkzeichen eingetragen, die den jeweiligen Anspruch auf Nachteilsausgleiche kennzeichnen.

    Der Schwerbehindertenausweis enthält keine Angaben zu den einzelnen Gesundheitsstörungen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Klinkestr. 29-31

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-50583

    Fax: +49 201 88-50510

    E-Mail: schwerbehindertenrecht@sozialamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an folgende Anschrift:

    Schwerbehindertenangelegenheiten
    für die Städte Mülheim, Essen Oberhausen
    Klinkestr. 29-31
    45136 Essen

    Eine persönliche Abgabe ist aufgrund des eingeschränkten Serviceangebots aktuell nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    SGB IX

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de