Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Herne
Sie möchten nicht in Deutschland heiraten, sondern in einem anderen Staat Ihrer Wahl?
Die im Ausland geschlossene Ehe wird grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von der zuständigen Stelle durchgeführt wurde.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Unterlagen Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaften der betreffenden Länder in der Bundesrepublik geben.
Lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren. In vielen Fällen reicht eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Standesamt.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Abteilung 24/3.1 - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-1634
Fax: 02323 16-12339227
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- Der Personenstand
- Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- Die Staatsangehörigkeit
- Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
- § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Herne
Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet
50 Euro, wenn deutsches Recht zu beachten ist,
75 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist.
Weitere Informationen
Hinweise für Herne
Eine Vorsprache zum Thema Ehefähigkeitszeugnisse oder Heiraten im Ausland ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen