Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.
Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige wird von der zuständigen Behörde (in der Regel Standesamt oder Gemeindeverwaltung) des Herkunftslandes ausgestellt.
Eine persönliche Vorsprache mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros wird empfohlen. Einen Termin können Sie online beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- Der Personenstand
- Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- Die Staatsangehörigkeit
- Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
- § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Stemwede
Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für zwei Deutsche fallen Gebühren in Höhe von 40,00 € an; ist ausländisches Recht zu beachten, fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 66,00 € an.
Bezahlung:
Bei persönlicher Abholung im Bürgerbüro stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- Per EC-Karte
Bei einer Online-Dienstleistung stehen Ihnen folgende Zahlarten zur Verfügung:
- Giropay
- PayPal
- Kreditkarte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen