Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit InlandswohnsitzOnline erledigen

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Möchte eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten, bedarf es hierfür zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Personen nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden für beide Personen notwendig.

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wird, dieses verlangt. Dies gilt allerdings nur für einen Teil der ausländischen Staaten. In welchem Land ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss, erfahren Sie über die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat oder das ausländische Standesamt).

    Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

    Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige wird von der zuständigen Behörde (in der Regel Standesamt oder Gemeindeverwaltung) des Herkunftslandes ausgestellt. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2abb4959c9a761389c8da16fcc34592b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-198

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.

    Für eine entsprechende Beratung stehen die MitarbeiterInnen des Standesamtes gern zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    • wenn deutsches Recht zu beachten ist: 40,00 €
    • wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de