Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnortes eines Verlobten. Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.
    Besondere Regelungen sind zu beachten, wenn eine Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung durchzuführen ist.
    Eheschließungen werden freitags vormittags im Trauzimmer des Rathauses und auf der Burg Rode durchgeführt.
    In der Regel werden an einem Samstag im Monat vormittags Eheschließungen auf Burg Rode oder im Trauzimmer des Rathauses angeboten. Eine Terminabsprache mit dem Standesamt Herzogenrath ist jedoch unerlässlich.

    Ehefähigkeitszeugnis

    Deutsche Staatsangehörige, die für eine beabsichtigte Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können dies beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Die für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendigen Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.

    Erfragen Sie beim Standesamt, welche Kosten ggfls. von Ihnen zu entrichten sind.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    A 35 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Erfragen Sie beim Standesamt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. (sofern Trauzeugen vorhanden sind, werden auch die Personaldokumente von diesen benötigt.)

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de