Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnortes eines Verlobten. Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.
Besondere Regelungen sind zu beachten, wenn eine Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung durchzuführen ist.
Eheschließungen werden freitags vormittags im Trauzimmer des Rathauses und auf der Burg Rode durchgeführt.
In der Regel werden an einem Samstag im Monat vormittags Eheschließungen auf Burg Rode oder im Trauzimmer des Rathauses angeboten. Eine Terminabsprache mit dem Standesamt Herzogenrath ist jedoch unerlässlich.
Ehefähigkeitszeugnis
Deutsche Staatsangehörige, die für eine beabsichtigte Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können dies beim zuständigen Standesamt beantragen.
Die für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendigen Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Erfragen Sie beim Standesamt, welche Kosten ggfls. von Ihnen zu entrichten sind.
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Ansprechpartner
Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Erfragen Sie beim Standesamt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. (sofern Trauzeugen vorhanden sind, werden auch die Personaldokumente von diesen benötigt.)
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
- § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath