Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit InlandswohnsitzOnline erledigen

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Will ein Deutscher im Ausland heiraten, benötigt er hierzu ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis (dies gilt jedoch nur in bestimmten Vertragsstaaten). Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Die erforderlichen Unterlagen sind u. a. abhängig von Personenstand und Staatsangehörigkeit beider Verlobten. Genauere Informationen hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt € 40,00.

    Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von € 66,00.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de