Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit InlandswohnsitzOnline erledigen

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen vorrangig dem deutschen Recht, wie Asylberechtigte, heimatlose Ausländer*innen, ausländische und anerkannte Geflüchtete und Staatenlose und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Standesamt informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind. Sollte ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt werden, können Sie dieses im Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen.

    Hinweis zu ausländischen Heiratsurkunden:
    Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen, zum Beispiel mit einer Apostille oder durch die Deutsche Botschaft im Ausland legalisieren.

    Hinweis, wenn mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:
    Da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt einen Termin vereinbaren und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_11d50a08ff26abc8ef2835f49672294c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt - Abteilung 332

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33290

    E-Mail: 332-standesamt@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Bitte informieren Sie sich beim Standesamt, welche Unterlagen benötigt werden.

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Verwaltungsgebühr: 40,00 EUR Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de