Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Grefrath
Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen Deutsche, die im Ausland heiraten möchten sowie Ausländer, die in Deutschland nach bürgerlichem Recht die Ehe schließen wollen. Mit dieser Urkunde wird bescheinigt, dass nach dem Recht des ausstellenden Staates keine gesetzlichen Hindernisse für die beabsichtigte Ehe vorliegen. Die Urkunde ist in allen in Europa verwendeten Amtssprachen gefasst und muss daher nicht übersetzt werden. Bei beabsichtiger Eheschließung im Ausland erhalten Deutsche die Urkunde im Standesamt ihres (letzten) deutschen Hauptwohnsitzes.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- Der Personenstand
- Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- Die Staatsangehörigkeit
- Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
Voraussetzungen
Hinweise für Grefrath
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
- § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Hinweise für Grefrath
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Grefrath
- Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Ausstellung eines Ehefertigkeitszeugnisses: 40,00€
- Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00€
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen