Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, kann die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses bei der ausländischen Behörde erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich hierfür vorab bei der Botschaft des jeweiligen Landes, in dem die Eheschließung stattfinden soll.

    Ehefähigkeitszeugnisse sind Bestätigungen, dass nach dem deutschen Eheschließungsrecht keine begründeten Ehehindernisse (z.B. fehlende Ehemündigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Verwandtschaft, Doppelehe usw.) entgegenstehen.

    Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und wird bei ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Leben Sie bereits im Ausland, so erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis bei dem Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland. Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist für Ihren Antrag das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

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    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    Erkundigen Sie sich bitte vorher beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden. Im Hinblick darauf, dass das Ehefähigkeitszeugnis den Abschluss einer Ehefähigkeitsprüfung bildet, ist es unumgänglich, dass dem Standesbeamten Urkunden und Unterlagen von beiden Verlobten, auch von ausländischen Verlobten, im Original vorgelegt werden.

    Beachten Sie bitte, dass die nach der Eheschließung im Ausland ausgehändigte Heiratsurkunde mit allen nötigen Beglaubigungsvermerken versehen wird (z.B. Apostille, Legalisation usw.). Erkundigen Sie sich hierzu bitte vorher bei Ihrem Standesamt oder ggf. bei der deutschen Botschaft des Reiselandes.

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Jüchen

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses fallen Gebühren in Höhe von 40,00 € an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de