Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
- § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Der Antrag ist ausschließlich schriftlich zu stellen, ein Onlineformular finden Sie im Bereich Formulare.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Krefeld
- Deutsches Ehefähigkeitszeugnis: 50,00€
- Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis: 75,00€
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Unterlagen
Wenn Sie:
- beide deutsche Staatsangehörige sind,
- beide in Krefeld wohnen oder zuletzt in Krefeld gewohnt haben,
- beide volljährig sind und
- Sie beide noch nicht verheiratet waren.
Dann benötigen Sie:
- den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich)
- eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, diese ist in jedem Bürgerbüro erhältlich.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich gerne von uns per E-Mail beraten: heiraten@krefeld.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
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