Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ehefähigkeitszeugnis

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c96717b05e0695e9cc9fc661462ca6c8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Heirat

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 138

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: heiraten@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag ist ausschließlich schriftlich zu stellen, ein Onlineformular finden Sie im Bereich Formulare.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Deutsches Ehefähigkeitszeugnis: 50,00€
    • Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis: 75,00€

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Unterlagen
    Wenn Sie:
    • beide deutsche Staatsangehörige sind,
    • beide in Krefeld wohnen oder zuletzt in Krefeld gewohnt haben,
    • beide volljährig sind und
    • Sie beide noch nicht verheiratet waren.
    Dann benötigen Sie:
    • den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis
    • Personalausweis/Reisepass
    • Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich)
    • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, diese ist in jedem Bürgerbüro erhältlich.

    Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich gerne von uns per E-Mail beraten: heiraten@krefeld.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de