Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie beantragen

    Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

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    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Gesundheitsbehörde - Gesundheitsamt (FD 37)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Steuerung (SGB 37/1)

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Steuerung (SGB 37/1)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
    • einen tabellarischen Lebenslauf,
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
    • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
    • ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
    • einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
    • einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzeskunde,
    • einen Nachweis über eine vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) als amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis des Arbeitgebers oder Bescheinigung des Steuerberaters),
    • ein Attest eines niedergelassenen Arztes.

    Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

    • Nachweis Berufsausbildung Physiotherapie,
    • 40-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke,
    • Nachweis über mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Angabe des Zeitraums) als Physiotherapeut, mindestens halbschichtig (Angabe der Wochenstunden),
    • Nachweise der abgelegten Aus- und Fortbildungen.

    Hinweis: Die zuständige Stelle behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Mindestens 25 Jahre alt sein,
    • Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
    • Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können,
    • Eine vierjährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können eine 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) am 17.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de