Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie beantragen
Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Herne
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsfachschulen in der Stadt Herne führt die Medizinalaufsicht Prüfungen in verschiedenen nichtakademischen Gesundheitsfachberufen durch und erteilt die erforderlichen Berufserlaubnisse.
Jeder, der in der Stadt Herne selbstständig einen nichtakademischen Gesundheitsfachberuf ausüben möchte oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchte, hat gem. § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW-GBerG) den Beginn und die Beendigung der Medizinalaufsicht anzuzeigen. Dies dient einerseits der Qualitätssicherung und andererseits der Patientensicherheit.
Die Medizinalaufsicht umfasst folgende Tätigkeiten:
- Durchführung der Prüfungen an den Schulen für die nichtakademischen Heilberufe der Stadt Herne (z.B.Krankenpflege, Logopädie, Rettungsberufe)
- Erteilung der Berufserlaubnis für die Absolventen/-innen der vorgenannten Schulen
- Erteilung von Berufserlaubnissen in den nichtakademischen Heilberufen für Antragsteller/-innen aus EU- und Drittstaaten (Hinweis: zuständig für die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses in den nichtakademischen Heilberufen ist ab dem 01.01.2008 das Landesprüfungsamt NRW. Nähere Informationen finden Sie unterfolgenden Links:
- Landesprüfungsamt - Pflege- und Gesundheitsfachberufe
- Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
- Erfassung aller selbstständig und nicht-selbstständig Tätigen in den nichtakademischen Heilberufen sowie Dienstleister aus den EU-Staaten
- Überwachung der Berechtigung zur Berufsausübung in den nichtärztlichen Heilberufen
- Hebammen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
- eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
- ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
- einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
- einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzeskunde,
- einen Nachweis über eine vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) als amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis des Arbeitgebers oder Bescheinigung des Steuerberaters),
- ein Attest eines niedergelassenen Arztes.
Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:
- Nachweis Berufsausbildung Physiotherapie,
- 40-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke,
- Nachweis über mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Angabe des Zeitraums) als Physiotherapeut, mindestens halbschichtig (Angabe der Wochenstunden),
- Nachweise der abgelegten Aus- und Fortbildungen.
Hinweis: Die zuständige Stelle behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen
- Mindestens 25 Jahre alt sein,
- Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
- Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können,
- Eine vierjährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können eine 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) am 17.11.2023
Stichwörter
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