Hundehaltung Prüfung

    Hundehaltung Prüfung

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Sie halten Hunde oder möchten sich über Hundehaltung informieren? Hier finden Sie Informationen über die besonderen Regelungen des Landeshundegesetzes NRW. Informationen über Ihre Rechte, Pflichten und mehr - von Beißvorfall bis Versicherungspflicht.

    Wir unterscheiden hierbei vor allem 4 Kategorien:

    1. Kleine Hunde
    2. Große Hunde
    3. Hunde bestimmter Rassen und
    4. gefährliche Hunde

    Das Gesetz spricht von kleinen Hunden, wenn sie unter 40 cm groß sind und weniger als 20 kg wiegen. 

    Sobald ein Hund die 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht erreicht hat, gilt er als großer Hund

    Hunde bestimmter Rasse und gefährliche Hunde sind in der Regel im Landeshundegesetz NRW gelistet. Der Gesetzgeber vermutet bei diesen Hunderassen ein erhöhtes Gefahrenpotential. Beispielsweise haben sie teilweise eine erhöhte Beißkraft oder beißen sich fest.

    Hunde bestimmter Rasse (§ 10 LHundG NRW) sind:

    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa Inu
    • und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. 

    Gefährliche Hunde  (§ 3 LHundG NRW) sind:

    • American Staffordshire Terrier
    • Pitbull Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Bullterrier
    • und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. (Beispiel: American Bully). 

    Wichtig:
    Gefährliche Hunde dürfen sich nicht verpaaren. Daher sollten sie kastriert werden.

    Im Einzelfall kann das Ordnungsamt auf amtstierärztlicher Empfehlung einen Hund als individuell gefährlich einstufen. Dadurch gelten ähnliche Regelungen wie bei einem gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW.

    Für individuell gefährliche Hunde besteht ein Zucht- Kreuzungs- und Handelsverbot.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/1 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1632

    Fax: 02323 161233-9279

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    landeshundegesetz@herne.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

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