Hundehaltung Prüfung

    Hundehaltung Prüfung

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Das zum 01.01.2003 in Kraft getretene LHundG (früher: Landeshundeverordnung) sieht bei bestimmten Hundehaltungen eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor.

    Haltungserlaubnis
    Nach den Vorschriften des LHundG gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 LHundG) und der Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht.

    Anzeigepflicht
    Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen. Dabei kommt es nicht auf die Rassezugehörigkeit an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e9f944a11b29e0e2c9c50967a76f4ed2

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Abdinghof 11

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Abdinghof 11

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    a) Erlaubnispflichtige Hundehaltungen
    - schriftlicher Antrag
    - Nachweis der Volljährigkeit von Halterin oder Halter
    - Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes
    - Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis
    - Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Tieres
    - Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)
    - Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)

    b) Anzeigepflichtige Hundehaltungen
    - schriftliche Haltungsanzeige
    - Sachkundenachweis
    - Erklärung zur Zuverlässigkeit
    - Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)
    - Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)

    Die genannten Unterlagen und Nachweise sind regelmäßig beizubringen. Im Einzelfall können auf Grund besonderer Bestimmungen zusätzliche Dokumente erforderlich bzw. einzelne Nachweise entbehrlich sein.

    Eine Verlängerung der Haltungserlaubnis können Sie online unter "Weiterführende Informationen" beantragen.

     

     

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Erteilung von Haltungserlaubnissen ist gebührenpflichtig. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner (siehe unter "Zuständige Kontaktpersonen").


    Für die Bearbeitung der Haltungsanzeige durch die Ordnungsbehörde wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de