Hundehaltung Prüfung
Hundehaltung Prüfung
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Gilt der Hund nach dem Landeshundegesetz als großer oder gefährlicher Hund, müssen sie die Hundehaltung zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden.
Hinweise zur Hundehaltung sowie zur Online-Anmeldung:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-28732
Fax: 0221 / 221-6569777
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen