Hundehaltung Prüfung

    Hundehaltung Prüfung

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Gilt der Hund nach dem Landeshundegesetz als großer oder gefährlicher Hund, müssen sie die Hundehaltung zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden.

    Hinweise zur Hundehaltung sowie zur Online-Anmeldung:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f27ae74df0141b2e39212b15ce446439

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Überwachung nach dem Landeshundegesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-28732

    Fax: 0221 / 221-6569777

    E-Mail: ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de