Hundehaltung Prüfung

    Hundehaltung Prüfung

    Hinweise für Jüchen

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    "Große" Hunde sind gem. § 11 LHundG NRW Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Körpergewicht von mindestens 20 kg erreichen.

    Diese sind bereits im Welpenalter der zuständigen Behörde (hier: Stadt Jüchen, Ordnungsamt) von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. Die Anzeige des Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde ist zusätzlich zu der steuerlichen Anmeldung erforderlich.

    Bitte reichen Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den aufgeführten Unterlagen beim Ordnungsamt ein.

    "Große" Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn der/die Hundehalter/in

    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
    • eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließt und aufrechterhält (Versicherungsschein als Nachweis)
    • den Hund fälschungssicher kennzeichnen lässt (Mikrochip)

    Die Sachkunde kann der/die Hundehalter/in durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung nachweisen. Wissenswertes hierzu finden Sie z. B. im Internet auf der Seite der Tierärztekammer NRW

    In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Hundehalter die tatsächliche Rasse irrtümlich oder auch vorsätzlich fehlerhaft angibt und es sich tatsächlich um eine erlaubnispflichtige Rasse handelt. Aus diesem Grund ist die Inaugenscheinnahme Ihres Hundes erforderlich. Hierzu empfehle ich vorab einen Termin zu vereinbaren.

    Alternativ kann gerne ein aktuelles und geeignetes Foto per E-Mail übersendet werden.

    Verstirbt ein Hund, muss der Tod des Tieres dem Ordnungsamt mitgeteilt werden. Bei der Neuaufnahme eines großen Hundes, auch wenn vorher bereits ein großer Hund gehalten wurde, muss dieser neu angezeigt werden. Jeder einzelne Hund wird in der Landeshundedatenbank angelegt und muss daher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Kosten

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    Die Entgegennahme der Anzeige eines großen Hundes ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr kann entweder vor Ort oder nach Erhalt der Anzeigebestätigung (in diesem Schreiben finden Sie eine Zahlungsaufforderung) entrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de