Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWROnline erledigen

    Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Hinweise für Stemwede

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Inhaber von Fahrerlaubnissen der Europäischen Union (EU) und einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen in Deutschland von ihrer Fahrerlaubnis mit gewissen Einschränkungen Gebrauch machen. EU-Führerscheine sind grundsätzlich solange gültig wie im Ausstellungsland auch. Ausnahmen gibt es bei der Umschreibung der C und D- Klassen.

    Das Absolvieren von Fahrstunden an einer Fahrschule ist nicht erforderlich.

    Die Umschreibung der Fahrerlaubnis bei Drittstaaten (z. B. Türkei, Russland usw.) für PKW, Motorrad, Trecker wird grundsätzlich wie eine Ersterteilung behandelt. Es ist daher theoretischer und praktischer Unterricht an einer Fahrschule zu nehmen. Es empfiehlt sich, in jedem Einzelfall telefonisch mit dem Straßenverkehrsamt die Vorgehensweise abzustimmen.

    Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0ec8c13913c383bd7939c9ad3c8d8e0e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Umtausch der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:

    • Personalausweis/Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Kopie des Führerscheines

    Umtausch der Fahrerlaubnis von Drittstaaten (nicht EU-Staaten):

    Klasse: B, BE, A, A1, M, L, T

    • Personalausweis/Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Sehtestbescheinigung
    • Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
    • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
    • der ausländische Führerschein muss im Original mitgeschickt werden

    Klasse: C und D

    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Personalausweis/Reisepass
    • augenärztliche Zeugnis
    • ärztliche Zeugnis
    • Erste Hilfe
    • Übersetzung des ausl. Führerscheins
    • der ausländischer Führerschein muss im Original mitgeschickt werden

    zusätzlich bei D-Klassen

    • Leistungstest
    • Führungszeugnis

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28, 30, 31 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Fristen

    Hinweise für Stemwede

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    Kosten

    Hinweise für Stemwede

    Umtausch der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:

    36,30 Euro

    Umtausch der Fahrerlaubnis von Drittstaaten (nicht EU-Staaten):

    43,90 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    EU-Staaten:

    Belgien

    Luxemburg

    Bulgarien

    Malta

    Dänemark

    Niederlande

    Deutschland

    Österreich

    Estland

    Polen

    Finnland

    Portugal

    Frankreich

    Rumänien

    Griechenland

    Schweden

    Irland

    Slowakische Republik

    Italien

    Slowenien

    Kroatien

    Spanien

    Lettland

    Tschechische Republik

    Litauen

    Ungarn

     

    Zypern

     

    EWR-Staaten:

    Norwegen

    Island

    Liechtenstein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de