Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWROnline erledigen

    Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Inhaber von Fahrerlaubnissen der Europäischen Union (EU) und einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen in Deutschland von ihrer Fahrerlaubnis mit gewissen Einschränkungen Gebrauch machen. EU-Führerscheine sind grundsätzlich solange gültig wie im Ausstellungsland auch. Ausnahmen gibt es bei der Umschreibung der C und D- Klassen.

    Das Absolvieren von Fahrstunden an einer Fahrschule ist nicht erforderlich.

    Die Umschreibung der Fahrerlaubnis bei Drittstaaten (z. B. Türkei, Russland usw.) für PKW, Motorrad, Trecker wird grundsätzlich wie eine Ersterteilung behandelt. Es ist daher theoretischer und praktischer Unterricht an einer Fahrschule zu nehmen. Es empfiehlt sich, in jedem Einzelfall telefonisch mit dem Straßenverkehrsamt die Vorgehensweise abstimmen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Umtausch der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:

    • Personalausweis/Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Kopie des Führerscheines

    Umtausch der Fahrerlaubnis von Drittstaaten (nicht EU-Staaten):

    Klasse: B, BE, A, A1, M, L, T

    • Personalausweis/Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Sehtestbescheinigung
    • Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
    • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
    • der ausländische Führerschein muss im Original mitgeschickt werden

    Klasse: C und D

    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Personalausweis/Reisepass
    • augenärztliche Zeugnis
    • ärztliche Zeugnis
    • Erste Hilfe
    • Übersetzung des ausl. Führerscheins
    • der ausländischer Führerschein muss im Original mitgeschickt werden

    zusätzlich bei D-Klassen

    • Leistungstest
    • Führungszeugnis

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28, 30, 31 FeV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Umtausch der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:

    36,30 Euro

    Umtausch der Fahrerlaubnis von Drittstaaten (nicht EU-Staaten):

    43,90 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    EU-Staaten:

    Belgien

    Luxemburg

    Bulgarien

    Malta

    Dänemark

    Niederlande

    Deutschland

    Österreich

    Estland

    Polen

    Finnland

    Portugal

    Frankreich

    Rumänien

    Griechenland

    Schweden

    Irland

    Slowakische Republik

    Italien

    Slowenien

    Kroatien

    Spanien

    Lettland

    Tschechische Republik

    Litauen

    Ungarn

     

    Zypern

     

    EWR-Staaten:

    Norwegen

    Island

    Liechtenstein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de