Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie wohnen in Köln und besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Staat, der zu den sogenannten Drittstaaten gehört. Das sind Staaten, die
- nicht der Europäischen Union (EU) oder den Vertragsstaaten über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören,
- nicht zu den Staaten gehören, die in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannt sind.
Sie möchten diese Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto". - Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. - Ausländischer Führerschein im Original
Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein. - Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
Die deutschsprachige Übersetzung dürfen folgende Stellen fertigen:
deutsche Automobilclubs (ADAC, AVD,DTC, ACE),
gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen,
Kapitän*innen deutscher Seesch - Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
Bei Umschreibung der Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L ist eine Bescheinigung eines*r als Sehteststelle anerkannten Augenoptiker*in oder eines*r Augenarztes*ärztin ausreichend. - Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (die in Präsenz durchgeführt worden ist)
Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Arbeiter-Samariter-B - Bestätigung oder Ausbildungsvertrag der Fahrschule,
bei der Sie sich angemeldet haben. Sie müssen in jedem Fall eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. - Nachweis über das Ausstellungsdatum des ausländischen Führerscheins
Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich das Ausstellungsdatum nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt. - Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland
Diese Bestätigung ist nicht erforderlich, falls Ihre erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland in Köln erfolgte und Sie seither immer hier gewohnt haben.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 28, 30, 31 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Umschreibung prüfungspflichtig ohne Probezeit: 43,90 EUR
Umschreibung prüfungspflichtig mit Probezeit: 44,20 EUR
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Zahlungsmittel:
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen