Reisepass

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Sie möchten einen zuvor beantragten Personalausweis oder Reisepass abholen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4875110ad350e44b2f357d0689aa5a8b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    • alter Personalausweis (Scheckkartenformat)
    • alter Personalausweis (vorläufiger Personalausweis im Papierformat)
    • alter Reisepass
    • alter Kinderreisepass (für Minderjährige, wenn nun ein eReisepass ausgestellt wurde)
    • Einbürgerungsurkunde (bei erstmaliger Beantragung deutscher Dokumente)

    Kommen Sie nicht selbst, ist eine Vollmacht zur Abholung und damit auch das Ausweisdokument des Abholers notwendig!

    Die Vollmacht ist rechts in der Menüführung zu finden. Bitte nutzen Sie nur die obige Vollmacht, damit die Formvoraussetzungen erfüllt werden.

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de