Reisepass
Hinweise für Salzkotten
Beschreibung
Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Personalausweis, alter Reisepass oder Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto (maximal 1 Jahr alt)
- bei der Antragsstellung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten benötigt (Vater, Mutter oder ggf. Betreuer; siehe Hinweise)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Salzkotten
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert in der Regel ca. 4 Wochen. Wenn Sie einen Reisepass früher benötigen, können Sie einen Express-Reisepass beantragen (4 Werktage Bearbeitungszeit).
In Notfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden (siehe vorläufiger Reisepass).
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Salzkotten
- Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen.
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftlichen Zustimmungen des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, das andere bei der Abholung erscheint.
- Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe