Reisepass
Hinweise für Hövelhof
Beschreibung
Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
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Ansprechpartner
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05257 5009-0
E-Mail: info@hoevelhof.de
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erforderliche Unterlagen
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Mitzubringen sind:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist,
- und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Personalausweis,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
Im Falle, dass Sie Ihr biometrisches Lichtbild selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.
Bei der Antragsstellung einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung Ihres Passes vergehen in der Regel 3-5 Werktage.
Sobald uns Ihr beantragter Reisepass vorliegt, werden Sie von uns selbstverständlich via Mail oder Brief benachrichtigt.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt für Personen
unter 24 Jahren: 6 Jahre,
ab 24 Jahren: 10 Jahre.
Hinweise zur Abholung
Der Reisepass ist in der Regel persönlich abzuholen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Person bevollmächtigen Ihren Reisepass abzuholen.
Bei der Abholung ist Ihr bestehender Reisepass (auch wenn er bereits ungültig ist), die Abholvollmacht sowie das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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