Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Hövelhof

    Beschreibung

    Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.

    Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

    In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

    Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice / Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    E-Mail: info@hoevelhof.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice / Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    E-Mail: info@hoevelhof.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Mitzubringen sind:

    • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist,
    • und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Personalausweis,
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)

    Im Falle, dass Sie Ihr biometrisches Lichtbild selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.

    Bei der Antragsstellung einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.

    Die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

    Formulare

    Hinweise für Hövelhof

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hövelhof

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hövelhof

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hövelhof

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hövelhof

    Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung Ihres Passes vergehen in der Regel 3-5 Werktage.
    Sobald uns Ihr beantragter Reisepass vorliegt, werden Sie von uns selbstverständlich via Mail oder Brief benachrichtigt.
    Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt für Personen
    unter 24 Jahren: 6 Jahre,
    ab 24 Jahren: 10 Jahre.

    Hinweise zur Abholung
    Der Reisepass ist in der Regel persönlich abzuholen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Person bevollmächtigen Ihren Reisepass abzuholen.
    Bei der Abholung ist Ihr bestehender Reisepass (auch wenn er bereits ungültig ist), die Abholvollmacht sowie das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorzulegen.

    Kosten

    Hinweise für Hövelhof

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hövelhof

    Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

    Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hövelhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de