Reisepass
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Alter Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
- wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
-
aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Von der Biometrietauglichkeit des Fotos kann bei Kindern untern 10 Jahren abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein.
Wichtig bei Minderjährigen
- Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes sind zwingend erforderlich.
- Die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten muss vorgelegt werden. Einen Vordruck dazu können Sie unter Downloads herunterladen.
- Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres
- Reisepass, 32 Seiten: 37,50 Euro
- Reisepass, 32 Seiten Express: 69,50 Euro
- Reisepass, 48 Seiten: 59,50 Euro
- Reisepass, 48 Seiten Express: 91,50 Euro
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- Reisepass, 32 Seiten: 70,00 Euro
- Reisepass, 32 Seiten Express: 102,00 Euro
- Reisepass, 32 Seiten Extern: 140,00 Euro
- Reisepass, 32 Seiten Express und Extern: 172,00 Euro
- Reisepass, 48 Seiten: 92,00 Euro
- Reisepass, 48 Seiten Express: 124,00 Euro
- Reisepass, 48 Seite Extern: 162,00 Euro
- Reisepass, 48 Seiten Express und Extern: 194,00 Euro
Vorläufiger Reisepass
Die Gebühren für einen vorläufigen Reisepass sind 26,00 Euro.
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z. B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
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Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass oder (vorläufigen) Personalausweis verreisen wollen, erkundigen Sie sich bitte unter dem nachfolgenden Link, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dies zulassen:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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