Reisepass
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!
Wenn Sie in Lemgo gemeldet und Deutsche/r sind, können Sie ab dem 18. Lebensjahr einen Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, soweit ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie unter Auswärtiges Amt.
Bei Fragen rund um den Reisepass beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme, 35 mm breit und 45 mm hoch);
siehe auch: Bundesdruckerei - der alte Reisepass bzw. Personalausweis oder Geburtsurkunde/Familienstammbuch
- bei Personen unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten
- bei Personen unter 18 Jahren muss mindestens ein Elternteil (Sorgeberechtigter) bei der Antragstellung anwesend sein
Formulare
Hinweise für Lemgo
Voraussetzungen
Hinweise für Lemgo
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lemgo
- Ausstellung eines Passes: § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
- Gültigkeitsdauer: § 5 Paßgesetz (PaßG)
- Lichtbild: § 5 Passverordnung (PassV)
- Gebühren: § 15 Passverordnung (PassV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lemgo
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lemgo
- Reisepass ca. 4-6 Wochen
- Expressreisepass innerhalb von ca. 3-4 Werktagen
Kosten
Hinweise für Lemgo
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lemgo
Verlust/ Diebstahl:
- ggf. eine Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl, ansonsten im Bürgerbüro Anzeige über Verlust
- vor Neubeantragung bitte 3-4 Wochen warten
- Reisepässe, die als gestohlen oder Verlust gemeldet worden sind, müssen bei Wiederauffinden unverzüglich - auch bei abgelaufener Gültigkeit - im Bürgerbüro wieder abgegeben werden
Namensänderung:
- bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) muss ein neuer Reisepass beantragt werden
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Gültigkeitsdauer:
- der Reisepass ist zehn Jahre gültig
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre
Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.
Ihre Kinder benötigen im Ausland ein eigenes Dokument. Bitte beachten Sie die Aktualität der Lichtbilder bei Kindern, ggf. ist eine Neubeantragung erforderlich.
Bei Reiseplanung beachten Sie bitte die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Reisepasses stellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Lemgo