Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Die Fertigstellung von Ausweisdokumenten wie Personalausweise und Reisepässe liegt in der Regel bei 3-4 Wochen bzw. 8-10  Wochen nach Antragstellung.

    Ihr Antragsdatum entnehmen Sie bitte der Abholinformation, die Ihnen am Tag der Antragstellung ausgehändigt wurde.

     

    Sofern Sie Ihren PIN-Brief nicht erhalten haben oder nicht mehr besitzen, können Sie die PIN bei uns setzen lassen. Bitte buchen Sie dafür einen Termin!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1c8860b364d98b963c1ed451044a029f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.10 Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Bei persönlicher Abholung bringen Sie bitte den bisherigen

    • Personalausweis oder
    • Reisepass

    mit.

    Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten ist

    • die vollständig ausgefüllte Vollmacht
    • das Ausweisdokument des Abholers
    • das bisherige Ausweisdokument des Antragstellers

    vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Detmold

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Detmold

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Detmold

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de