Reisepass
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Antragsberechtigt sind alle Deutschen, die in Blomberg ihren Hauptwohnsitz haben.
Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, soweit ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie unter Auswärtiges Amt
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-444
Fax: 05235 504-450
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Für die Beantragung sind folgende Dinge mitzubringen:
- Ausweisdokument
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- ggfls. alter Reisepass
- ggfls. Abstammungs- beziehungsweise Heiratsurkunde
- ggfls. Einverständniserklärung Sorgeberechtigte (bei Minderjährigen)
Formulare
Hinweise für Blomberg
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Blomberg
Kosten
Hinweise für Blomberg
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass - 32 Seiten: 37,50 Euro
- Reisepass - 48 Seiten: 59,50 Euro
- Express-Reisepass - 32 Seiten: 69,50 Euro
- Express-Reisepass - 48 Seiten: 91,50 Euro
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass - 32 Seiten: 70,00 Euro
- Reisepass - 48 Seiten: 92,00 Euro
- Express-Reisepass - 32 Seiten: 102,00 Euro
- Express-Reisepass - 48 Seiten: 124,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
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Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig sind, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!
Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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