Reisepass
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe Rubrik "Weiterführenden Links").
Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.
Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
- Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)
(Anforderungen an das Lichtbild: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Wichtig bei Reisepässen für minderjährige Personen:
- Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes bzw. Jugendlichen ist zwingend erforderlich!
- Unterschriftspflicht des Kindes bzw. Jugendlichen ab der Vollendung des 10. Lebensjahres!
- Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei Antragstellung vorzulegen (siehe Formular-Assistent in der Rubrik "Onlinedienstleistungen")
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Löhne
Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
- Reisepass (32 Seiten) in Höhe von 70,00 Euro
- Express-Reisepass (32 Seiten) in Höhe von 102,00 Euro
- Reisepass Extern (32 Seiten, Person ist nicht in Löhne gemeldet!) in Höhe von 140,00 Euro
- Express-Reisepass-Extern (32 Seiten, Person ist nicht in Löhne gemeldet!) in Höhe von 172,00 Euro
- Reisepass (48 Seiten) in Höhe von 92,00 Euro
- Express-Reisepass (48 Seiten) in Höhe von 124,00 Euro
- Reisepass Extern (48 Seiten, Person ist nicht in Löhne gemeldet!) in Höhe von 162,00 Euro
- Express-Reisepass-Extern (48 Seiten, Person ist nicht in Löhne gemeldet!) in Höhe von 194,00 Euro
- vorläufiger Reisepass in Höhe von 26,00 Euro
- Änderung eines Reisepass-Änderung in Höhe von 6,00 Euro
Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Reisepass (32 Seiten) in Höhe von 37,50 Euro
- Express-Reisepass (32 Seiten) in Höhe von 69,50 Euro
- Reisepass Extern (32 Seiten, Person ist nicht in Löhne gemeldet!) in Höhe von 107,50 Euro
- Express-Reisepass-Extern (32 Seiten, Person ist nicht in Löhne gemeldet!) in Höhe von 139,50 Euro
- Reisepass (48 Seiten) in Höhe von 59,50 Euro
- Express-Reisepass (48 Seiten) in Höhe von 91,50 Euro
- Reisepass Extern (48 Seiten, Person ist nicht in Löhne gemeldet!) in Höhe von 129,50 Euro
- Express-Reisepass-Extern (48 Seiten, Person ist nicht in Löhne gemeldet!) in Höhe von 161,50 Euro
- vorläufiger Reisepass in Höhe von 26,00 Euro
- Änderung eines Reisepass-Änderung in Höhe von 6,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
Hinweise für Löhne
Zusätzliche Erfassung von Fingerabdrücken (neben dem Lichtbild) im Chip des ePasses
Fingerabdrücke:
Standardfall:
- Rechter und linker Zeigefinger
Ausnahmen von der Fingerabdruckerfassung:
- Kinder unter 6 Jahren
- Dauerhafte medizinische Gründe
Informationen zu den Chip-Daten
- Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken
- Löschung bis spätestens nach Aushändigung des ePasses in der Passbehörde
- Kein Abgleich mit Datenbanken
- Auslesen des ePasses Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden).
- Der Passinhaber kann den Chip in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.
Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?
- Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
- Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
- Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.
Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit.
Vorläufiger Reisepass:
- Der vorläufige Euro-Reisepass wird direkt ausgestellt.
- Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
- Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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