Reisepass
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Bitte denken Sie daran, vorab einen Termin zu buchen.
Derzeitige Produktionszeit 8 Wochen!
Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt zwingend erforderlich, da Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert werden müssen.
Wenn der Antrag für Ihr Kind gestellt werden soll, muss auch Ihr Kind bei der Antragstellung anwesend sein - Fingerabrücke sind jedoch erst ab dem 6. Geburtstag erforderlich.
Personen unter 24 Jahren erhalten einen Pass mit 6 Jahren Gültigkeit. Ab dem 24. Geburtstag wird der Reisepass mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, ob für alle Mitreisenden gültige Dokumente vorhanden sind. Welches Dokument in welchem Land anerkannt wird, können Sie unter www.auswaertiges-amt.de selbst aktuell nachschauen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
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Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
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erforderliche Unterlagen
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- 1 neues Passfoto: Seit dem 01.11.2005 gelten neue Anforderungen an die Lichtbilder. Die Vorschriften und Beispiele können Sie in der Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums (Downloads unten) einsehen.
Gegen ein Nutzungsentgelt von 6 € können Sie auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus den Anforderungen genügende Fotos anfertigen. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich - Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde
- Ihren Personalausweis oder bisherigen Reisepass
- Für Personen bis zum 18. Lebensjahr: Zustimmung ALLER sorgeberechtigten Personen, ggf. Zustimmungserklärung mitbringen UND Anwesenheit von mindestens einer im selben Haushalt lebenden sorgeberechtigten Person (Ausweis ebenfalls mitbringen).
- falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen:
Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 70,- €
Zusatzgebühr für die Expresszustellung: 32,- €
Zusatzgebühr für 48-Seiten-Pass (statt regulär 32 Seiten): 22,- €
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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