Reisepass

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Bitte denken Sie daran, vorab einen Termin zu buchen.

    Derzeitige Produktionszeit 8 Wochen!

     

    Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt zwingend erforderlich, da Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert werden müssen.

    Wenn der Antrag für Ihr Kind gestellt werden soll, muss auch Ihr Kind bei der Antragstellung anwesend sein - Fingerabrücke sind jedoch erst ab dem 6. Geburtstag erforderlich.

    Personen unter 24 Jahren erhalten einen Pass mit 6 Jahren Gültigkeit. Ab dem 24. Geburtstag wird der Reisepass mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.

    Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, ob für alle Mitreisenden gültige Dokumente vorhanden sind. Welches Dokument in welchem Land anerkannt wird, können Sie unter www.auswaertiges-amt.de  selbst aktuell nachschauen.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3bfc33c6a04aac21da12349b1f70f762

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    • 1 neues Passfoto: Seit dem 01.11.2005 gelten neue Anforderungen an die Lichtbilder. Die Vorschriften und Beispiele können Sie in der Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums (Downloads unten) einsehen.
      Gegen ein Nutzungsentgelt von 6 € können Sie auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus den Anforderungen genügende Fotos anfertigen. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich
    • Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde
    • Ihren Personalausweis oder bisherigen Reisepass
    • Für Personen bis zum 18. Lebensjahr: Zustimmung ALLER sorgeberechtigten Personen, ggf. Zustimmungserklärung mitbringen UND Anwesenheit von mindestens einer im selben Haushalt lebenden sorgeberechtigten Person (Ausweis ebenfalls mitbringen).
    • falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis)

    Formulare

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Kosten

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen:

    Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
    Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 70,- €
    Zusatzgebühr für die Expresszustellung: 32,- €
    Zusatzgebühr für 48-Seiten-Pass (statt regulär 32 Seiten): 22,- €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de