Reisepass

    Hinweise für Wadersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Wadersloh

    Ab dem 01.11.2005 werden die neuen ePässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt.
    ePass steht für "elektronischer Pass". Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika, die biometrischen Merkmale im ePass sind zunächst Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), ab 01.11.2007 zusätzlich noch Fingerabdrücke.

    Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.
    Für Ihren Neuantrag benötigen wir

    • Ihren alten Reisepass, oder
    • Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und
    • Ihren Personalausweis und

    • ein aktuelles Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern.


    Sie müssen eigenhändig unterschreiben und ihre Fingerabdrücke scannen lassen, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.

    Durch den Einsatz eines neuen Verfahrens wurde die Bearbeitungszeit für Ausweisdokumente deutlich reduziert. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Gemeinde Wadersloh hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass.

    Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend einer der Einrichtungen des Amtes für Bürgerangelegenheiten mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

    Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahre 6 Jahre.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4582b0861959f8efbc50f9ae2bd64a02

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wadersloh

    Formulare

    Hinweise für Wadersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wadersloh

    • Reisepass (ePass) 70 Euro,
      für Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro.
    • Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32 Euro,
      für einen 48 Seiten Pass 22 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de