Reisepass

    Hinweise für Hörstel

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Auch Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragstellung anwesend sein.

    Zur Beantragung eines Reisepasses ist bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine 16 Jahre alt sind, die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten notwendig.

    Der Reisepass wird nur an die Eltern oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt, solange der Betroffene das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9608d33b744442e6318eefd3ae8e0201

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-277

    Fax: 05454 911-102

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    • ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), Größe 45 x 35 mm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
      Achtung: Bei Personen mit sehr hellem Haar, sollte der Hintergrund nicht zu hell sein, da sonst kein Kontrast zwischen Haar und Hintergrund besteht.
      Biometrische Lichtbilder können in der Passbehörde (Sünte-Rendel-Straße) aufgenommen werden.
    • der alte Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn dieses Dokument bereits abgelaufen ist.

    • bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn diese gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.

    Formulare

    Hinweise für Hörstel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hörstel

    • Der Antragsteller muss Deutscher sein.

    • Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein.

    • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hörstel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hörstel

    Fristen

    Hinweise für Hörstel

    Gültigkeitsdauer:

    • bei Personen unter 24 Jahre = 6 Jahre
    • sonst 10 Jahre



    Verlängerungen sind nicht möglich!

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hörstel

    Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Fertigungsdauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 5 bis 6 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.

    Expresspass:

    Sofern Sie kurzfristig einen Pass benötigen, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu bestellen. Dieser liegt in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.- Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten) im Bürgerbüro bereit.

    Vorläufiger Reisepass:

    Wenn Sie sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass auszustellen, sofern dieser im jeweiligen Reiseland anerkannt wird. Dazu müsste zusätzlich ein Nachweis über die Eilbedürftigkeit (zum Beispiel Reiseunterlagen) vorgelegt werden.

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    70,00 € für Personen über 24Jahre
    37,50 € für Personen bis 24Jahre
    26,00 € vorläufiger Reisepass für 1 Jahr
    92,00 € 48 Seiten Reisepass für Personen über 24 Jahre
    59,50 € 48 Seiten Reisepass für Personen bis 24 Jahre
    102,00 € Expresspass für Personen über 24 Jahre
    69,50 € Expresspass für Personen bis 24 Jahre
    124,00 € 48 Seiten Expressreisepass für Personen über 24 Jahre
    91,50 € 48 Seiten Expressreisepass für Personen bis 24 Jahre

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hörstel

    Statusabfrage Reisepass online

    Mit diesem Online-Service können Sie den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Personaldokumentes abfragen.

    Bitte geben Sie die Seriennummer des beantragten hoheitlichen Dokumentes ein. Die Seriennummer finden Sie auf einem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hörstel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de