Reisepass
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Auch Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Zur Beantragung eines Reisepasses ist bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine 16 Jahre alt sind, die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten notwendig.
Der Reisepass wird nur an die Eltern oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt, solange der Betroffene das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), Größe 45 x 35 mm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
Achtung: Bei Personen mit sehr hellem Haar, sollte der Hintergrund nicht zu hell sein, da sonst kein Kontrast zwischen Haar und Hintergrund besteht.
Biometrische Lichtbilder können in der Passbehörde (Sünte-Rendel-Straße) aufgenommen werden.
- der alte Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn dieses Dokument bereits abgelaufen ist.
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn diese gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein.
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahre = 6 Jahre
- sonst 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Bearbeitungsdauer
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Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Fertigungsdauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 8 bis 10 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Expresspass:
Sofern Sie kurzfristig einen Pass benötigen, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu bestellen. Dieser liegt in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.- Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten) im Bürgerbüro bereit.
Vorläufiger Reisepass:
Wenn Sie sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass auszustellen, sofern dieser im jeweiligen Reiseland anerkannt wird. Dazu müsste zusätzlich ein Nachweis über die Eilbedürftigkeit (zum Beispiel Reiseunterlagen) vorgelegt werden.
Kosten
Hinweise für Hörstel
70,00 € für Personen über 24Jahre
37,50 € für Personen bis 24Jahre
26,00 € vorläufiger Reisepass für 1 Jahr
92,00 € 48 Seiten Reisepass für Personen über 24 Jahre
59,50 € 48 Seiten Reisepass für Personen bis 24 Jahre
102,00 € Expresspass für Personen über 24 Jahre
69,50 € Expresspass für Personen bis 24 Jahre
124,00 € 48 Seiten Expressreisepass für Personen über 24 Jahre
91,50 € 48 Seiten Expressreisepass für Personen bis 24 Jahre
Hinweise (Besonderheiten)
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Statusabfrage Reisepass online
Mit diesem Online-Service können Sie den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Personaldokumentes abfragen.
Bitte geben Sie die Seriennummer des beantragten hoheitlichen Dokumentes ein. Die Seriennummer finden Sie auf einem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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