Reisepass
Hinweise für Emsdetten
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- bei Personen über 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, frontal aufgenommen und biometrietauglich
- der alte Reisepass, auch wenn dieses Dokument abgelaufen ist
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes oder wenn es gestohlen ist bzw. verloren wurde, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
Formulare
Hinweise für Emsdetten
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Emsdetten
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Emsdetten
Kosten
Hinweise für Emsdetten
- Reisepass für Personen bis 24 Jahre: 37,50 Euro
- Reisepass für Personen über 24 Jahre: 70 Euro
- Reisepass mit 48 Seiten für Personen bis 24 Jahre: 59,50 Euro
- Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: 82 Euro
- Express-Reisepass für Personen bis 24 Jahre: 69,50 Euro
- Express-Reisepass für Personen ab 24 Jahre: 92 Euro
- Express-Reisepass mit 48 Seiten für Personen bis 24 Jahre: 91,50 Euro
- Express-Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: 114 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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