Reisepass
Hinweise für Emsdetten
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- bei Personen über 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Team 320)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Bürgerbüro (Team 320)
Adresse
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Telefon Festnetz: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, frontal aufgenommen und biometrietauglich
- der alte Reisepass, auch wenn dieses Dokument abgelaufen ist
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes oder wenn es gestohlen ist bzw. verloren wurde, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Personen unter 18 Jahren. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehenden Vordruck Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers.
Formulare
Hinweise für Emsdetten
Voraussetzungen
Hinweise für Emsdetten
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist ebenfalls möglich. Über die Ausstellung ist die Hauptwohnsitzgemeinde zu unterrichten.)
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweise der Erziehungsberechtigten. Sowohl bei Antragstellung als auch bei der Aushändigung des Dokuments muss ein Elternteil anwesend sein.
- Den Kinderreisepass gibt es seit dem 01.01.2024 nicht mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Emsdetten
Passgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Emsdetten
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 8 Wochen. Die Stadt hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Emsdetten