Reisepass

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Den elektronischen Reisepass mit biometrischen Daten - kurz ePass - führte die BRD als eines der ersten EU-Länder am 01.11.2005 ein. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert; der ePass ist somit noch fälschungssicherer, der Missbrauch von Pässen kann verhindert werden.
    Alle Deutschen, die in Coesfeld ihren Hauptwohnsitz haben, können einen ePass erhalten.

    Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern. Ist die Ehe geschieden, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. In vielen Fällen reicht auch das Scheidungsurteil; fragen Sie uns einfach!

    Unser Tipp: Nehmen Sie den alten Pass als Andenken mit nach Hause!

    Wir müssen das Dokument hierzu lediglich als ungültig kennzeichnen. Dies beeinträchtigt jedoch keineswegs die Lesbarkeit und damit Ihre Erinnerungen an Reiseländer und -erlebnisse! 

    Muss ich persönlich vorbeikommen?

    Ja! Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Den Antrag auf Ausstellung Ihres ePasses fertigen wir in Ihrem Beisein an.

    Wie lange ist der ePass gültig?

    10 Jahre für Personen über 24 Jahre, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre

    Ist eine Verlängerung möglich? Was ist wenn sich in meinen persönlichen Daten etwas ändert?

    Eine Verlängerung des Reisespasses ist nicht möglich. Änderungen sind nur beim Wohnort möglich. Ändert sich beispielsweise der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer ePass beantragt werden.

    Wie lange dauert es, bis ich meinen ePass ausgehändigt bekomme?

    Für den neuen ePass können Sie mit circa drei bis vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. In der Ferienzeit kann es auch einmal länger dauern.  Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird in maximal drei Werktagen erstellt! Wir benachrichtigen Sie schriftlich, sobald Ihr Reisepass bei uns vorliegt.  

    Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen. Einen entsprechenden Vordruck haben wir der schriftlichen Benachrichtigung beigefügt.

    Terminbuchung Bürgerbüro

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    Rechtsgrundlagen allgemein

    Passgesetz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_113b24c762f62f49112c8358549b22be

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

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    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

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    Technisch geändert am 22.11.2023

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    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

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    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

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    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

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    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    • Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
    • Bei Verlust dieses Ausweises oder für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde 
    • 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild ohne Kopfbedeckung
    • Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (beispielsweise durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit beispielsweise durch Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.
    Formulare und Online-Dienste

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es fallen an:

    • 70,00 Euro für den 10 Jahre gültigen 36-Seiten-Pass; Express-Pass zusätzlich plus 32 Euro
    • 37,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig); Express-Pass zusätzlich plus 32 Euro
    • 81,00 Euro  für den 10 Jahre gültigen 48-Seiten-Pass für Geschäftsreisende
       

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de