Reisepass
Hinweise für Engelskirchen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Im November 2005 wurde in Deutschland der ePass eingeführt. Der ePass ist die Abkürzung für "elektronischer Reisepass" also für einen Reisepass mit Chip.
Im ePass-Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert. Außerdem sind im ePass so genannte biometrische Daten gespeichert:
- im ePass der ersten Generation (Antragstellung bis 31.10.2007) das Passfoto
- im ePass der zweiten Generation (Antragstellung ab 01.11.2007) das Foto und ab dem 6. Lebensjahr zwei Fingerabdrücke.
Express-Reisepass
Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Fertigstellung dieses Reisepasses durch die Bundesdruckerei erfolgt in der Regel innerhalb von 3 - 4 Werktagen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Engelskirchen
- Der alte Reisepass oder Personalausweis
- eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde/Stammbuch)
- Bei Antragstellern unter dem 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung
- Wegen der Abnahme der Fingerabdrücke müssen alle Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr persönlich vorsprechen
- Ein biometrisches Passfoto mit hellem Hintergrund 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate)
Es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen. Die Passfotos kosten 8,00 €. Der Fotoautomat ist derzeit defekt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Engelskirchen
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre und bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Engelskirchen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Engelskirchen
- Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich!
- Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe