Reisepass
Hinweise für Wegberg
Beschreibung
Hinweise für Wegberg
Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich.
Der Antragsteller muss wegen der notwendigen Unterschrift und Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Antragsteller ist derjenige, für den das Dokument ausgestellt werden soll.
Es besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Express-Reisepasses, die Bearbeitungszeit beträgt 4 Werktage nach Antragseingang bis spätestens 11:00 Uhr.
In Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Reisepass bei Vorlage der Dringlichkeit (Reise Buchungsbestätigung o.ä.) ausgestellt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02434 830
Fax: 02434 83-399
erforderliche Unterlagen
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-
Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
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Ausweisdokument
-
Geburtsurkunde (aktuelle)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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