Reisepass

    Hinweise für Wassenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    !!!Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt momentan ca. 8-10 Wochen in Anspruch!!!

     

    Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich. Unverbindliche aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels erhalten Sie beim Auswärtigen Amt  ( http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html ).

    Achten Sie darauf, dass einige Staaten eine längere Gültigkeit des Reisepasses verlangen. Über die jeweiligen Sonderregelungen erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.

    Antragstellung

    Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

    Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

    Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.

    Wenn Sie in Wassenberg nur eine Nebenwohnung haben, sollten Sie den Antrag zweckmäßigerweise bei dem Einwohnermeldeamt am Ort Ihrer Hauptwohnung stellen.

    Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass

    Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).

    Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 72 Stunden (3 Werktage). Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets  oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen.

    Namensänderung durch anstehende Eheschließung

    Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

    Den Reisepass müssen Sie nicht selbst abholen. Sie können sich durch eine andere volljährige Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen, sich ausweisen können und Ihren bisherigen Reisepass (falls vorhanden) mitbringen.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f9b649258748fac73420efdfefc4cec2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 04.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02432 4900-310

    Fax: 02432 4900-119

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    • Ein aktuelles und biometrisches Lichtbild
    • Bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass
    • Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass in den letzten 10 Jahren nicht in Wassenberg ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit
    • Den alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, bzw. Ihren vorläufigen Reisepass oder gegebenenfalls den Kinderausweis/Kinderreisepass müssen wir Ihnen nach Ablauf der Gültigkeit einziehen bzw. entwerten.

    Bei Minderjährigen zusätzlich:

    • Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Bei der Vorsprache nur eines Elternteils des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich.
    • Die Ausweise der Sorgeberechtigten

    Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:

    • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt

    Formulare

    Hinweise für Wassenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wassenberg

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wassenberg

    Kosten

    Hinweise für Wassenberg

    • Reisepass über 24 Jahre: 70,00 Euro
    • Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 Euro

    • Reisepass Express über 24 Jahre: 92,00 Euro
    • Reisepass Express unter 24 Jahre: 69,50 Euro

    • Reisepass 48 Seiten über 24 Jahre: 82,00 Euro
    • Reisepass 48 Seiten unter 24 Jahre: 59,50 Euro

    • Reisepass 48 Seiten/Express über 24 Jahre: 114,00 Euro
    • Reisepass 48 Seiten/Express unter 24 Jahre: 91,50 Euro

    • Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de