Reisepass

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung ( online oder telefonisch)

     

    Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder/Jugendlichen sind folgende Hinweise zu beachten:

    • Die Beantragung kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter
    • Das Kind bzw. der Jugendliche muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.

    Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder/Jugendliche kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter persönlich erfolgen. Antragsberechtigt ist, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Besitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile ihr schriftliches Einverständnis über die Passbeantragung ihres Kindes erteilen (siehe  Antragsformular).

    Besitzt nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist auch nur deren/dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B. in Form einer Bescheinigung des Jugendamtes, vorzulegen.

     

    Ausweisdokumente

    • Kinderreisepass

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4bc3daff842a57f1ae0605d0d8be4cce

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Bei Antragstellung:

    Bitte beachten Sie:

    Bei der Beantragung von Kinderpässen ist darauf zu achten, dass die Lichtbilder bei der Antragstellung aktuell sein müssen. Aktuell bedeutet, dass sie lediglich wenige Wochen alt sein dürfen.

    • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis

    Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.


    Bei Abholung:

    • altes Ausweisdokument (zur Entwertung) / vorläufiges Ausweisdokument (zur Vernichtung) 
    • Identitätsnachweis des abholenden gesetzlichen Vertreters

     

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geilenkirchen

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Personalausweis:                        22,80 € (gültig für 6 Jahre)
    • Reisepass:                                 37,50 € (gültig für 6 Jahre)
    • Vorläufiger Personalausweis:       10,00 € (gültig für max. 3 Monate)
    • Vorläufiger Reisepass:                26,00 € (gültig für max. 1 Jahr)

     

    Weitere Gebühren (zuzüglich):

    • 32,00 € für einen Express-Reisepass
    • 22,00 € für einen 48-Seiten-Reisepass

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Ausweispflicht im Inland besteht erst ab dem 16. Lebensjahr.

    Welche Reisedokumente Sie für Ihre Reise benötigen und weitere Reiseinformationen finden Sie unter Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de