Reisepass
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
Benötigt werden:
- der aktuelle Bundespersonalausweis (sollte dieser nicht vorhanden sein, ist eines der folgenden Dokumente vorzulegen!)
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Heirats-/Eheschließungsurkunde
- vorläufiger Bundespersonalausweis
- Reisepass
- Führerschein
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
HINWEIS: ab dem 6. Lebensjahr ist die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig und ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Formulare
Hinweise für Alsdorf
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Alsdorf
Kosten
Hinweise für Alsdorf
Reisepass
- 70,00 €
- 37,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Reisepass mit 48 Seiten
- 92,00 €
- 59,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Express Reisepass
- 102,00 €
- 69,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Express Reisepass mit 48 Seiten
- 124,00 €
- 91,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
vorläufiger Reisepass
- 26,00 €
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 18 Jahren) zusätzlich noch die Schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen).Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:
Reisepass:
- 10 Jahre
- 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
vorläufiger Reisepass:
- 1 Jahr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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