Reisepass

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.

    Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

    In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

    Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_546c66d0a2ed9cbd0c258385aae68a2b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Benötigt werden:

    • der aktuelle Bundespersonalausweis (sollte dieser nicht vorhanden sein, ist eines der folgenden Dokumente vorzulegen!)
      • Geburts-/Abstammungsurkunde
      • Heirats-/Eheschließungsurkunde
      • vorläufiger Bundespersonalausweis
      • Reisepass
      • Führerschein
    • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto

    HINWEIS: ab dem 6. Lebensjahr ist die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig und ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.

    Formulare

    Hinweise für Alsdorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alsdorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alsdorf

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alsdorf

    Kosten

    Hinweise für Alsdorf

    Reisepass

    • 70,00 €
    • 37,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Reisepass mit 48 Seiten

    • 92,00 €
    • 59,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Express Reisepass

    • 102,00 €
    • 69,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Express Reisepass mit 48 Seiten

    • 124,00 €
    • 91,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    vorläufiger Reisepass

    • 26,00 €

    Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 18 Jahren) zusätzlich noch die Schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen).Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.

    Gültigkeitsdauer:

    Reisepass:

    • 10 Jahre
    • 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    vorläufiger Reisepass:

    • 1 Jahr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Alsdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de