Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Für die Vorsprache ist vorab ein Termin online zu vereinbaren.

    Antragstellung  

    Sofern Sie in Leverkusen Ihren alleinigen Wohnsitz oder Ihre Hauptwohnung haben, leitet das Bürgerbüro Ihren Passantrag an die Bundesdruckerei in Berlin weiter. Dort erfolgt die Produktion Ihres Reisepasses. Bis ein Reisepass abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragsstellung zur Zeit mindestens zehn Wochen.

    Sollten Sie Ihren Reisepass früher benötigen, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten "express-ePass" zu bestellen (siehe Gebührenübersicht unter "Details").
    Für "Vielreisende" besteht zudem die Möglichkeit der Beantragung eines 48-Seiten-ePasses (statt 32 Seiten). Auch diesen Pass können Sie im "express-Verfahren" bestellen (siehe Gebührenübersicht).
    Die im "express-Verfahren" beantragten Reisepässe liegen zurzeit bei sieben Werktage nach Antragstellung im Bürgerbüro Wiesdorf zur Abholung bereit.

    Den Antrag müssen Sie persönlich stellen. Sie können sich dabei nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
    Der Reisepass enthält einen Chip auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

    Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d476016a5e3ac44caa2b6a87d8ed0aee

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abteilung 331

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesdorfer Platz 32

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33120

    Fax: 0214 406-33199

    E-Mail: 331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Personalausweis / bisheriger Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass / Identitätsnachweis
    • Neues biometrisches Passfoto (das Bild muss der Fotomustertafel entsprechen
    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist bei Antragstellung die persönliche Vorsprache mindestens eines Elternteils erforderlich.

    Seit 2.11.2007 werden bei der Aufnahme des Antrages vom Antragsteller Fingerabdrücke benötigt, die im Chip des Passes gespeichert werden. Dafür stehen im Bürgerbüro "Fingerabdruck-Scanner" zur Verfügung. Eine Speicherung dieser Abdrücke außerhalb des Chips erfolgt nicht.

    Auf Wunsch können Sie die im Chip Ihres Reisepasses gespeicherten Daten bei Abholung einsehen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Die Abholungsdauer dauert ab dem Tag der Antragsstellung zur Zeit mindestens zehn Wochen.
    Die Abholungsdauer für im "express-Verfahren" beantragten Reisepässe liegt zurzeit bei sieben Werktage nach Antragstellung.

    Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin. Für die Bearbeitungsdauer kann seitens der zuständigen Passbehörde keine Garantie übernommen werden.

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de