Reisepass

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Einen Reisepass beantragen Sie im Bürgerbüro. Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.

    Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) im Bürgerbüro erklärt werden. Dazu muss mindestens ein Sorgeberechtigter das minderjährige Kind begleiten. Falls es einen zweiten Sorgeberechtigten gibt und dieser nicht persönlich vorsprechen kann, muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie der Personalausweis oder eine gut leserliche Kopie des Personalausweises des nicht erschienenen Sorgeberechtigten vorgelegt werden.

    Die Einverständniserklärung für die Sorgeberechtigten können Sie unten auf dieser Seite unter "Downloads" herunterladen.

    Aufgrund der anstehenden Ferien kommt es bei der Rücklieferung von Reisepässen und Personalausweisen zu Verzögerungen. Die übliche Lieferzeit von ca. 6 Wochen für Reisepässe sowie ca. 4 Wochen für Personalausweise kann derzeit nicht eingehalten werden. Bitte beantragen Sie Ihre Dokumente aus diesem Grund frühzeitig. 

    Unter dem unten aufgeführten Link "Statusabfrage beantragter Dokumente" haben Sie die Möglichkeit, sich über den Bearbeitungsstand des von Ihnen beantragten Dokumentes zu informieren.

    In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach circa drei bis vier Werktagen. Bei Angabe der Rufnummer des Reisepassempfängers informiert Sie das Bürgerbüro, sobald der Expresspass eingetroffen ist.

    Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten auszustellen.

    Ein vorläufiger Reisepass darf nur erstellt werden, wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann. Falls dies der Fall sein sollte, bringen Sie als Nachweis Ihre Buchungsunterlagen mit.

    Für welches Land ein Reisepass benötigt wird, erfahren Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Der Reisepass kann nur in dem Bürgerbüro abgeholt werden, in dem er beantragt wurde. Der bisherige Reisepass ist mitzubringen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_51fe7df14282cc4f0cde11d3f3209f3d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnplatz 1

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 82-84

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

    Hinweise für Dinslaken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    • Personalausweis / Reisepass
    • aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • ggf. Geburtsurkunde/Heiratsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dinslaken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dinslaken

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dinslaken

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Reisepass: 70 Euro Bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro Vorläufiger Reisepass: 26 Euro Express-Bestellung: zusätzlich 32 Euro 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de