Reisepass
Hinweise für Grefrath
Beschreibung
Hinweise für Grefrath
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
Unser besonderer Service für Deutsche die im Ausland leben
Der Bürgerservice stellt unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausweisdokumente für Deutsche aus, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Informationen über die genauen Voraussetzungen, Gebühren und die benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte vorab beim Bürgerservice.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Grefrath
Kosten
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- Reisepass 32 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren): 70,00€
- Reisepass 32 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren): 37,50€
- Reisepass 48 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren): 81,00€
- Reisepass 48 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren): 59,50€
- Zusatzgebühr für Expressreisepass: 32,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
Hinweise für Grefrath
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
- Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Eine Vertretung bei Antragsstellung ist nicht möglich.
- Die Abgabe von Fingerabdrücken ist verpflichtend ab dem 6. Lebensjahr.
- Die Eintragung von Kindern im elterlichen Reisepass ist nicht mehr zulässig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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