Reisepass

    Hinweise für Neuss

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Diese Dienstleistung können Sie ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin.

    Für alle Länder gültiges Reisedokument (ePass).

    Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

    Herstellung durch die Bundesdruckerei Berlin:

    • Standard-Format (32 Seiten)
    • Format für Vielreisende (48 Seiten, erhöhte Gebühr)

    Gültigkeiten:

    • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
    • nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre

    Sie möchten wissen, ob Ihr Reisepass zur Abholung für Sie bereit liegt? Das erfahren Sie über die Online Abfrage Ausweisstatus

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c52103592428fd1455dec0a25812f57b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Holzheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Norf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    • Bisheriger Reisepass, wenn nicht (mehr) vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B.: Personalausweis)
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren
    • Bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes wird die letzte Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats-, oder Lebenspartnerschaftsurkunde) zum Abgleich der Daten im Melderegister benötigt.
    • Bei handlungs- oder einwilligungsunfähigen Personen ist die Vorlage einer öffentlich beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht notwendig.

    Bei Personen unter 18 Jahren:

    Es gibt kein Mindestalter für die Beantragung von Reisepässen. Für Minderjährige kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Die Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen.

    Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Minderjährige sind von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil bei der Antragstellung zu begleiten. Die Unterschrift des zweiten Elternteils kann mittels Einverständniserklärung schriftlich erfolgen. (siehe Downloads)

    Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, darf allein der Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz gemeldet ist.

    Bei Zweifeln können ggf. weitere Nachweise erforderlich sein.

    Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge grundsätzlich bei der Mutter.
    Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. (Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugendamt)

    Ledige, allein stehende Väter müssen bei der Antragstellung einen Nachweis über das Sorgerecht oder darüber erbringen, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit dem Einverständnis der Mutter oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihnen aufhält.

    Hinweis bei geplanter Eheschließung:

    Ändert sich durch Eheschließung der Familienname, so haben Antragstellerinnen oder Antragsteller die Möglichkeit, schon vorab ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen, wenn sofort nach der Eheschließung eine Auslandsreise angetreten werden soll. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Eheschließungstermin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt.

    Bei Einbürgerung:

    Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorsprache die Einbürgerungsurkunde und - wenn vorhanden - den Nationalpass oder Identitätsausweis mit.
    Des Weiteren ist die Vorlage einer deutschen oder internationalen Personenstandsurkunde notwendig. Bei ausländischen Personenstandsurkunden ist eine beglaubigte Übersetzung eines vom Oberlandesgericht bestellten Übersetzers und je nach Ausstellungsstaat auch eine Legalisation oder Apostille der Urkunde erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Neuss

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • in Neuss mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

    Ausnahme:

    Der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Antragstellung kann in diesem Fall ausschließlich im Bürgeramt Rathaus, Markt 2, 41460 Neuss erfolgen, da hier vorher die Einholung einer Ermächtigung bei der Behörde des Hauptwohnsitzes erforderlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuss

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    • Nur der Antragsteller und ggf. der gesetzliche Vertreter oder eine Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht können den Antrag stellen, sie können sich bei der Antragstellung grundsätzlich nicht vertreten lassen.
    • Die Beantragung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
      Vereinbaren Sie hier einen Termin.
    • Eine Person kann durch Vollmacht beauftragt werden, das fertige Ausweisdokument abzuholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • etwa 6 Wochen - als Standardbestellung mit 32 oder 48 Seiten
    • etwa 5 Arbeitstage (ohne Gewähr) - als Expressbestellung

    Die Herstellung des Dokumentes erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin.

    Kosten

    Hinweise für Neuss

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de