Reisepass
Hinweise für Jüchen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Alle Bürgerinnen und Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Jüchen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können einen Reisepass beim Bürgerbüro beantragen. Ob für Ihr Reiseziel ein Reisepass oder ein Personalausweis zur Einreise benötigt wird, erfahren Sie hier.
Die Beantragung eines Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Der Reisepass enthält grundsätzlich 32 Seiten. Für Vielreisende besteht die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu erhalten.
Die Abholung des Reisepasses kann auch durch eine dritte Person erfolgen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können und Ihren bisherigen Reisepass mitbringen. Auch Ehegatten benötigen eine Vollmacht
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre und bei Personen ab 24 Jahren zehn Jahre.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, wenn beide Elternteile mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben. Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Der nicht anwesende Elternteil kann sein Einverständnis durch schriftliche Erklärung abgeben. Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, darf der Elternteil den Antrag allein (ohne Vollmacht des anderen Elternteils) stellen, bei dem das Kind mit einzigem Wohnsitz länger als sechs Monate gemeldet ist. Es können ggf. weitere Nachweise erforderlich sein. Bei nichtehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge grundsätzlich bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.
Die Anwesenheit des Kindes ist unabhängig vom Alter zwingend erforderlich.
Sofern für minderjährige Personen ein Betreuer/Vormund bestellt wurde, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Person übertragen wurde, ist zusätzlich dessen Anwesenheit im Bürgerbüro erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Antragstellung zu entrichten ist. Die Zahlung kann in bar oder durch Kartenzahlung geleistet werden.
Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit vorab online einen Termin zu vereinbaren.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei volljährigen Personen:
- ein biometrisches Foto nicht älter als ein Jahr
- Geburtsurkunde oder bisheriges Ausweisdokument, ggf. bisheriger Reisepass
Bei minderjährigen Personen:
- ein aktuelles biometrisches Foto
- Geburtsurkunde oder bisheriges Ausweisdokument, ggf. bisheriger Reisepass
- Ausweisdokumente aller vorsprechenden Elternteile
- Ggf. Vollmacht des Elternteils, welches bei der Beantragung nicht mit vorspricht und dessen Ausweis in Original oder Kopie
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Jüchen
Kosten
Hinweise für Jüchen
- Reisepass (32 Seiten): 70,00 € - (Express 102,00 €)
- Reisepass (48 Seiten): 92,00 € - (Express 124,00 €)
- bei Personen unter 24 Jahren (32 Seiten): 37,50 € - (Express 69,50 €)
- bei Personen unter 24 Jahren (48 Seiten): 59,50 € - (Express 91,50 €)
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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