Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Jüchen

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Alle Bürgerinnen und Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Jüchen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können einen Reisepass beim Bürgerbüro beantragen. Ob für Ihr Reiseziel ein Reisepass oder ein Personalausweis zur Einreise benötigt wird, erfahren Sie hier.

    Die Beantragung eines Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Der Reisepass enthält grundsätzlich 32 Seiten. Für Vielreisende besteht die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu erhalten.

    Die Abholung des Reisepasses kann auch durch eine dritte Person erfolgen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können und Ihren bisherigen Reisepass mitbringen. Auch Ehegatten benötigen eine Vollmacht

    Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre und bei Personen ab 24 Jahren zehn Jahre.

    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, wenn beide Elternteile mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben. Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Der nicht anwesende Elternteil kann sein Einverständnis durch schriftliche Erklärung abgeben. Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, darf der Elternteil den Antrag allein (ohne Vollmacht des anderen Elternteils) stellen, bei dem das Kind mit einzigem Wohnsitz länger als sechs Monate gemeldet ist. Es können ggf. weitere Nachweise erforderlich sein. Bei nichtehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge grundsätzlich bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

    Die Anwesenheit des Kindes ist unabhängig vom Alter zwingend erforderlich.

    Sofern für minderjährige Personen ein Betreuer/Vormund bestellt wurde, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Person übertragen wurde, ist zusätzlich dessen Anwesenheit im Bürgerbüro erforderlich.

    Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Antragstellung zu entrichten ist. Die Zahlung kann in bar oder durch Kartenzahlung geleistet werden.

    Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit vorab online einen Termin zu vereinbaren. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_73a63bd621e6febdd2de9e3725ac098a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02165 915-3233

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    Bei volljährigen Personen:

    • ein biometrisches Foto nicht älter als ein Jahr
    • Geburtsurkunde oder bisheriges Ausweisdokument, ggf. bisheriger Reisepass

    Bei minderjährigen Personen: 

    • ein aktuelles biometrisches Foto 
    • Geburtsurkunde oder bisheriges Ausweisdokument, ggf. bisheriger Reisepass
    • Ausweisdokumente aller vorsprechenden Elternteile
    • Ggf. Vollmacht des Elternteils, welches bei der Beantragung nicht mit vorspricht und dessen Ausweis in Original oder Kopie

    Formulare

    Hinweise für Jüchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Jüchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Jüchen

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jüchen

    Kosten

    Hinweise für Jüchen

    • Reisepass (32 Seiten):  70,00 € - (Express 102,00 €) 
    • Reisepass (48 Seiten):  92,00 € -  (Express 124,00 €)
    • bei Personen unter 24 Jahren (32 Seiten):  37,50 € -  (Express 69,50 €)
    • bei Personen unter 24 Jahren (48 Seiten):  59,50 € -  (Express 91,50 €)
    • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de