Reisepass
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich. Vor Antritt Ihrer Reise sollten Sie sich über die aktuell bestehenden Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren.
Sie erhalten bei der Beantragung eines Reisepasses einen elektronischen Reisepass mit integriertem Chip. Der Chip enthält die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Eine Wahlmöglichkeit, ob der Reisepass mit oder ohne Fingerabdrücken ausgestellt werden kann, gibt es nicht. Sollte der Chip im Laufe der Gültigkeit des Reisepasses nicht mehr funktionieren, behält das Dokument weiterhin seine Gültigkeit.
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich.
Bei Beantragung für Minderjährige bedarf es bei gemeinsamen Sorgerecht der Beantragung beider Elternteile. Bei Beantragung sollen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Alternativ ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird. Das alleinige Sorgerecht muss ggfls. nachgewiesen werden.
Optional kann die Eintragung aller sorgeberechtigten Elternteile in den Reisepass erfolgen, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Es genügt dabei, wenn das Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils mittels Vollmacht glaubhaft gemacht wird. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil nicht einverstanden, kann kein Eintrag erfolgen. Wenn ein Eintrag erfolgen soll, werden stets alle sorgeberechtigten Personen eingetragen. Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur diese eine sorgeberechtigte Person eingetragen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Formulare
Hinweise für Goch
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Goch
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Fristen
Hinweise für Goch
Ein 2. Reisepass ist 6 Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Goch
- 2 Monate (ca. 10 bis ca. 12 Wochen)
- 4 Tagen (Expressantrag ca. 4-5 Werktage)
Kosten
Hinweise für Goch
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Reisepass unter 24 Jahren: 37,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Express ab 24 Jahren: 102,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Express unter 24 Jahren: 69,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Reisepass ab 24 Jahren 48 Seiten: 82,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Reisepass unter 24 Jahren 48 Seiten: 59,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Reisepass Express ab 24 Jahren 48 Seiten: 114,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Reisepass Express unter 24 Jahren 48 Seiten: 91,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bei Beantragung Reisepass unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
Falls Sie einen Reisepass beantragen und über kein anderes Dokument verfügen (z.B. Verlust bzw. es ist gar kein Dokument vorhanden), benötigen Sie auch Ihre aktuelle Geburtsurkunde (erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt).
Wenn Sie einen 2. Reisepass beantragen möchten (Gültigkeit 6 Jahre), benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z. B. vom Arbeitgeber.
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Goch