Reisepass
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Für Auslandsreisen müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass ausweisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Beim Reisepass wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre). Der Reisepass enthält grundsätzlich 32 Seiten. Für Vielreisende besteht zudem die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu erhalten.
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Fax: 02161 25-53195
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erforderliche Unterlagen
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- Ihren bisherigen Reisepass, wenn nicht vorhanden einen anderen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Personalausweis oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde im Original mit.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie unter Downloads.
- Bei der Beantragung für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Bei der Vorsprache nur eines Elternteils des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine sogenannte "Negativbescheinigung" des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich. Gleichzeitig sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen. Die Zustimmungserklärung erhalten Sie unter Formulare.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Reisepass mit 32 Seiten
- Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten (22,00 Euro Zuschlag)
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 Euro
Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32/48 Seiten
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 Euro/124,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro/91,50 Euro
vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Änderung des Wohnortes im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: 6,00 Euro
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen
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Online-Service zur Reisepassabholung
Sie möchten wissen, ob Ihr Reisepass zur Abholung für Sie bereit liegt? Dies können Sie hier unkompliziert in Erfahrung bringen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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