Reisepass

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Einfache Sprache: Reisepass

    Für Auslandsreisen müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass ausweisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.

    Beim Reisepass wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre). Der Reisepass enthält grundsätzlich 32 Seiten. Für Vielreisende besteht zudem die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu erhalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8865400f2fb81e7474d022ff0515a212

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Ihren bisherigen Reisepass, wenn nicht vorhanden einen anderen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Personalausweis oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde im Original mit. 
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie unter Downloads.
    • Bei der Beantragung für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Bei der Vorsprache nur eines Elternteils des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine sogenannte "Negativbescheinigung" des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich. Gleichzeitig sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen. Die Zustimmungserklärung erhalten Sie unter Formulare.

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Reisepass mit 32 Seiten
    • Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro
    • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
    Reisepass mit 48 Seiten (22,00 Euro Zuschlag)
    • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro
    • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 Euro
    Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32/48 Seiten
    • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 Euro/124,00 Euro
    • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro/91,50 Euro
    vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
    Änderung des Wohnortes im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: 6,00 Euro

    Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

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    Online-Service zur Reisepassabholung

    Sie möchten wissen, ob Ihr Reisepass zur Abholung für Sie bereit liegt? Dies können Sie hier unkompliziert in Erfahrung bringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de