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    Namensgebung

    Hinweise für Engelskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Nach deutschem Recht können Namen nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Im Standesamt können Sie folgende Namenserklärungen abgeben:

    • Namenserklärungen von Spätaussiedler:innen
    • Namenserklärung von eingebürgerten Personen
    • Sortierung der Vornamen
    • Wiederannahme Geburtsname
    • Einbenennung

    Gerne beraten wir Sie telefonisch dazu.

    Für die Abgabe einer Namenserklärung benötigen Sie einen Termin. Bitte erfragen Sie auch, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

    Die Erklärungen müssen persönlich gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abgegeben werden.

    Wenn keine der genannten Möglichkeiten auf Sie zutrifft, kann im Bürgerbüro ein Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung gestellt werden. Für die Namensänderung muss ein wichtiger Grund vorliegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_204318059b76d756e5d26d6d83277aee

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    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de