Studiengebührenfreiheit
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich.
Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.
Wer hat Anspruch?
Ob eine Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
- Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
- Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
- Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?
Auskunft zu diesen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.
Wer ist zuständig?
In der Regel ist zuständig für
- Studierende das Studierendenwerk der Universität oder Fachhochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist,
- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
- alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Wie wird BAföG beantragt?
Die Leistungen nach dem BAföG sollen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden. Diese sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung und im Kreis Gütersloh auch in den Rathäusern der Städte und Gemeinden erhältlich. Bitte beachten Sie, dass ein wirksamer Antrag nur mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Formblatt 1 gestellt werden kann.
Die Formblätter sind aber auch im Internet eingestellt und können unter der Adresse www.bafög.de eingesehen und ausgedruckt werden.
Bei Folgeanträgen ist auch die Nutzung des Formblatts 9 grundsätzlich möglich.
BAföG-Antrag online
Für Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, ihren BAföG-Antrag unter dem Link www.bafoeg-digital.de online auszufüllen. Es handelt sich um ein gemeinsames Angebot der Ministerien für Innovation, Wissenschaft und Forschung und für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach der Registrierung und dem Einloggen anhand einer Benutzerkennung und eines Passwortes besteht die Möglichkeit, die Formblätter online auszufüllen und elektronisch an das entsprechende Amt für Ausbildungsförderung zu übermitteln. Hierbei überprüft eine Software die Anträge auf wesentliche Vollständigkeit und Plausibilität.
Achtung: Eine rechtmäßige Antragstellung ist hierbei nur anhand eines elektronischen Identitätsausweises durch das Einlesen der persönlichen Daten vom Personalausweis der antragstellenden Person möglich (Online-Ausweis-Funktion). Ohne Online-Ausweis-Funktion können die Unterlagen zwar elektronisch übermittelt werden, müssen jedoch anschließend ausgedruckt und unterschrieben, möglichst mit allen erforderlichen Anlagen auf dem Postweg an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung verschickt werden. Bei Versendung ohne Online-Ausweis-Funktion gilt erst der Eingang beim Amt als Antragseingang.
Hinweis: Im Rahmen der Digitalisierung werden Ihre Antragsunterlagen nach dem Eingang hier eingescannt. Bitte beachten Sie, dass im Original eingereichte Unterlagen anschließend vernichtet werden. Reichen Sie daher bitte ausschließlich Kopien ein! Digitale Dokumente übersenden Sie bitte im PDF-Format.
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit
Montags - Freitags: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montags - Mittwochs: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
E-Mail-Adresse:
team-bafoeg@kreis-guetersloh.de
Anschrift
Kreishaus Rheda-Wiedenbrück
Wasserstraße 14
33378 Rheda-Wiedenbrück
Postanschrift
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
keine
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh