Einwohnerantrag Feststellung

    Einwohnerantrag Feststellung

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in Herne wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag). Der Einwohnerantrag kann auch an eine Bezirksvertretung gerichtet werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für die die Bezirksvertretung zuständig ist.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 10/0 - Büro OB

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 2

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-2223

    E-Mail: meret.kluge@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Die Bürgerinnen und Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie anstelle des Rates der Stadt über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat der Stadt kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können auch in einem Stadtbezirk durchgeführt werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, für die die Bezirksvertretung zuständig ist.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de