Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen

    Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen

    Sie möchten gemeinnützig oder gewerblich verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten sammeln? Dann müssen Sie dies spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Sofern Sie eine gemeinnützige Sammlung von ausgedienten Weihnachtsbäumen im Kreis Gütersloh beabsichtigen, ist diese spätestens drei Monate vor der geplanten Sammlung postalisch anzuzeigen bei:

    Kreisverwaltung Gütersloh
    Abteilung Umwelt
    33324 Gütersloh

    Der Kreis Gütersloh erhebt einmalig eine Gebühr für die Anzeige.

    Für die Anzeige nutzen Sie bitte die Vordrucke unter "Dokumente".

    Der Vordruck für die Anzeige enthält bereits die den Befreiungsantrag von der Kennzeichnungspflicht der Sammelfahrzeige mit einem sogenannten A-Schild.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f12a23178a0dcbc67c5615c7fab9e81b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799

    Fax: +49 5241 85-2760

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799

    Fax: +49 5241 85-2760

    Version

    Technisch geändert am 26.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Anzeige der Sammelaktion
    Entsorgungskonzept

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Der Zweck muss eine Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten zu gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken sein.

    Der Sammlung darf einem überwiegenden öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    50 Euro einmal pro Anzeige.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 26.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de