Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
Sie möchten gemeinnützig oder gewerblich verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten sammeln? Dann müssen Sie dies spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Sofern Sie eine gemeinnützige Sammlung von ausgedienten Weihnachtsbäumen im Kreis Gütersloh beabsichtigen, ist diese spätestens drei Monate vor der geplanten Sammlung postalisch anzuzeigen bei:
Kreisverwaltung Gütersloh
Abteilung Umwelt
33324 Gütersloh
Der Kreis Gütersloh erhebt einmalig eine Gebühr für die Anzeige.
Für die Anzeige nutzen Sie bitte die Vordrucke unter "Dokumente".
Der Vordruck für die Anzeige enthält bereits die den Befreiungsantrag von der Kennzeichnungspflicht der Sammelfahrzeige mit einem sogenannten A-Schild.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Anzeige der Sammelaktion
Entsorgungskonzept
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Der Zweck muss eine Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten zu gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken sein.
Der Sammlung darf einem überwiegenden öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Es fallen Kosten in Höhe von 50,00 Euro bis 100,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wer eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 26.10.2020
Stichwörter
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